KIGEM-OK

 

Wozu KIGEM-OK?

In Zeiten knapper Haushaltsmittel ist es zwingend notwendig, die vorhandenen Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.

Viele kirchliche Gemeinden und Einrichtungen verfügen mit der  Erhebung von Kirchgeld bzw. Ortskirchensteuer zwar über diese Möglichkeit, verzichten jedoch häufig wegen des großen personellen Aufwandes auf diese Einnahmen. Diesen Aufwand auf ein Minimum zu reduzieren ist die Aufgabe dieser nach neuester Technik entwickelten Software.

 

Wie funktioniert KIGEM-OK?

Abhängig davon, nach welchen Kriterien die Gemeinde ihre Mitglieder veranlagt, wird jeder steuerpflichtigen Person die zutreffende Hebestufe zugeordnet. Dabei kann gewählt werden zwischen:

  •  
Kombinationen der Hebungsarten sind zugelassen. Aber auch „freiwillige Beiträge“ sind möglich.

Jährlich wird jede Person einmal veranlagt. Die Berechnung erfolgt aufgrund der persönlichen Voraussetzungen der Steuerpflichtigen. Es werden versandfertige Bescheide mit Überweisungsträger erstellt, die neben den aktuellen Werten auch evtl. Reste aus Vorjahr(en) enthalten. Sofern Bankeinzug mit den Zahlungspflichtigen vereinbart wurde, können für die Bank Lastschriftaufträge erstellt werden.

Voraussetzung für die automatische Abrechnung sind die Daten der Gemeindemitglieder, nämlich deren Namen, Anschriften und ggf. deren Bankverbindungen. Diese Daten können entweder durch manuelle Eingabe oder aber durch Datenübernahme aus einem Meldewesensystem erfolgen.

 

Welche Vorteile bietet KIGEM-OK?

Den größten Vorteil sehen die KIGEM-OK-Anwender darin, dass die Bescheide mit geringstem personellen Aufwand erstellt werden können. Werden darüber hinaus die Gemeindemitgliederdaten über ein Meldewesensystem auf dem Laufenden gehalten, unterbleiben automatisch Bescheide an Verstorbene und Weggezogene. Ebenso werden Hebesperren berücksichtigt.

Viele „Kleinigkeiten“ im Programm sorgen dafür, dass ein praxisgerechtes Arbeiten ohne besondere EDV-Kenntnisse möglich ist. Beispielhaft sei hier nur die Sortierung der Bescheide nach Straßennamen genannt, für den Fall dass die Bescheide durch Helfer zugestellt werden.

Durch den optionalen Softwarepflegevertrag, der kostenlose Updates, telefonische Unterstützung und  (bei entsprechenden Voraussetzungen) Fernwartung einschließt, bleibt die Investition langfristig gesichert.